Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf/Installation/Reparatur (Stand 01/04)
RADIO K
LLENBERG
Inh. A.Willutzki
51688 Wipperfürth
Amtsgericht Köln A 16453
Ust.Ident Nr. DE 153261990
St.Nr. 221/5132/0530
§1 Allgemeines
Soweit die nachstehenden Bedingungen keine Regelungen enthalten, gilt bei Arbeiten an
Bauwerken die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und betreffend
DIN 18229 und DIN 18384 als "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV)" auszugsweise auch Teil C (VOB/B bzw. VOB/C).
Zum Angebot des Werkunternehmers gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen
usw. sind nur annähernd als maß und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die
Maß und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Unterlagen
behält sich Radio Kollenberg das Eigentum und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne
Einverständnis von Radio Kollenberg Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf
sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so
sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen
Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.
§2 Termine und Lieferung
Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist
nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die Radio
Kollenberg nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände
sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen anzusehen, die zur
Auftragsdurchführung notwendig sind. Der Kunde hat in Fällen des Verzugs nur
dann den Anspruch aus §8 Nr. 3 VOB/B, wenn für Beginn und Fertigstellung eine
Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und der Kunde nach Ablauf
dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erklärt hat, dass er nach
fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird. Die Lieferung auf dem
Versandwege erfolgt an die vom Käufer angegebene Adresse. Die Lieferfrist
beträgt im Regelfall 2-5 Werktage. Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs-
und Versandkostenpauschale. Die Lieferungs- und Rechnungsstellung erfolgt nur
innerhalb Deutschlands.
§3 Kosten für nicht durchgeführte Arbeiten
Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand
dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden
kann, weil:
der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte,
der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt,
der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde,
die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich der
Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben war.
§4 Kostenvoranschläge bzw. Kostenermittlung
Wird im Auftrag des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt, können die damit im
Zusammenhang entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt
werden, unabhängig davon, ob ein nachfolgender Reparaturauftrag erteilt wird oder
nicht. Die Berechnung dieser Kosten setzt voraus, dass Radio Kollenberg einen
separaten Werkvertrag, auch mündlich, zur Erstellung eines Kostenvoranschlags
mit dem Kunden abgeschlossen und dort kostenpflichtig geregelt hat. Die
Kostenermittlung ohne schriftliche Ausführung ist generell kostenpflichtig, da
Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist.
§5 Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Arbeiten (Reparaturen) 12 Monate. Für
eingebautes Material oder verkaufte Geräte gelten die Garantie und
Gewährleistungsregelungen der betreffenden Hersteller. Wird eine Bauleistung
erbracht, gelten ausschließlich die Regelungen von § 13 VOB/B.
Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde Radio Kollenberg die nach billigem Ermessen
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür
Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur Radio Kollenberg oder dessen
Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde
dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist der Werkunternehmer von der Mängelhaftung
befreit. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind:
Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden
verursacht werden, Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, Mängel durch
Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile
durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, Schäden
durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Der
Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in den
Reparaturgegenstand erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechende
substantiierte Behauptung von Radio Kollenberg,
dass der Eingriff in den Gegenstand den Mangel herbeigeführt
habe, widerlegt. Offensichtliche Mängel der Leistungen von Radio Kollenberg muss
der Kunde unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Abnahme, dem Werkunternehmer
anzeigen, ansonsten ist dieser von der Mängelhaftung befreit. Der Werkunternehmer
haftet für Schäden und Verluste an dem Auftragsgegenstand, soweit Ihn oder seine
Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall der Beschädigung ist er zur
lastfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dieses unmöglich oder mit
unverhältnismäßigem Kostenaufwand verbunden, ist der Widerbeschaffungswert zu
ersetzen. Dasselbe gilt bei Verlust. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere
Schadenersatzansprüche des Kunden, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit von Radio Kollenberg oder seiner Erfüllungsgehilfen
vorliegt. Soweit sich hieraus eine Beschränkung der Haftung für leichte
Fahrlässigkeit bei positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei
Vertragsabschluß zugunsten von Radio Kollenberg ergibt, gilt diese Beschränkung
für den Kunden entsprechend. Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so
müssen diese durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft
gemacht werden.
$6 Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet für die Sicherung seiner Daten zu sorgen. Unterlässt er
dieses und tritt Datenverlust Vorort oder im Werkstattbetrieb ein, haftet Radio
Kollenberg nicht für die daraus resultierenden wirtschaftlichen Schäden.
$7 Erweitertes Pfandrecht an beweglichen Sachen
Dem Werkunternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an
dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden
zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten
Arbeiten, Ersatzlieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht
werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese
unbestritten oder rechtskräftig sind.
Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann
vom Werkunternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld
berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung
die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren
Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang.1 Monat vor
Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufandrohung zuzusenden. Radio
Kollenberg ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung
seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem
Kunden zu erstatten.
§8 Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Ware bleibt grundsätzlich bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Radio
Kollenberg.
Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o.ä. nicht wesentliche
Bestandteile werden, behält sich der Werkunternehmer das Eigentum an diesen
eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen von Radio Kollenberg aus
dem Vertrag vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen
Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann Radio Kollenberg vom
Kunden den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche
Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Erfolgt die Reparatur
beim Kunden, so hat der Kunde dem Radio Kollenberg die Gelegenheit zu geben, den
Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des
Kunden.
Bestellte und gelieferte Ware bleibt auch nach Auslieferung im Eigentum von Radio
Kollenberg. Das Eigentum geht auf den Käufer erst mit vollständiger Bezahlung
des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten, über. Vorher ist eine
Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne
ausdrückliche Genehmigung von Radio Kollenberg nicht zulässig.
§9 Abnahme und Abnahmeverzug
Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist Radio Kollenberg
berechtigt, Ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf
anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener
verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des
Verkäufers nach Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung (§326 BGB)vom Vertrag
zuzückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen
einer Schadenersatzforderung kann Radio Kollenberg 20% des vereinbarten
Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur
ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines
tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten
Teillieferungen anzunehmen, soweit die zumutbar ist.
$10 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz von Radio Kollenberg incl.
Mehrwertsteuer mit Ausnahme der Geräte die im Verkaufsraum mit " incl.
Service " ausgewiesen sind. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach
Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur
möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Reparaturrechnungen sind
bar zu bezahlen. EC Zahlungen sind vorher zu vereinbaren. Kommt der Kunde mit
seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so hat dieser Radio Kollenberg den
entstandenen Verzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinses, zu
ersetzen.
Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der
Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom angefordert
werden oder von Radio Kollenberg abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt
werden Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet.
§11 Rückgaben
Warenrückgaben sind immer innerhalb von 10 Tagen ab Verkaufsdatum möglich, wenn ein Verschulden
von Radio Kollenberg (z.B. nicht fachgerechte Beratung) vorliegt. In allen
anderen Fällen sind Radio Kollenberg die entstehenden Kosten zu ersetzen und
ggf. mit der Warengutschrift zu verrechnen.
Eine mit Kosten verbundene Rückgabe liegt vor, wenn die Ware nach 10 Tagen
zurückgegeben wird, die Verpackung beschädigt ist, das Gerät
Gebrauchsspuren hat, oder Radio Kollenberg Aufwendungen für Transport und Rückgabe zum Hersteller hat.
§12 Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz des Werkunternehmers bzw. Verkäufers.